Tel. 03381 40 36 94 (Brandenburg)
Terminvereinbarung   Mo – Fr, 8 – 10 Uhr
Tel. 03382 341 (Kloster Lehnin)
Terminvereinbarung   Mo – Do, 10 – 12 Uhr
Tel. 03385 50 37 02 (Rathenow)
Terminvereinbarung   Mo – Fr, 9 – 12 Uhr
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FAQs

1. Kann ich mit akuten Augenbeschwerden zu Ihnen kommen?

Wir bieten eine tägliche Notfallsprechstunde an, bitten jedoch um vorherige telefonische Anmeldung. In Brandenburg täglich 8 – 9 Uhr, in Lehnin Mo – Do 8 – 10 Uhr, in Rathenow täglich 8 – 9 Uhr.

Notfall  

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2. Nehmen Sie neue Patienten an?

Die Tagesklinik in Brandenburg ist hauptsächlich eine Zuweiserpraxis mit konservativer und hauptsächlich operativer Ausrichtung. Haben Sie bisher keinen Augenarzt können wir am Telefon klären, wie dringend Sie einen Termin erhalten.

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3. Ab wann muss der Graue Star operiert werden und gibt es andere Therapiemöglichkeiten?

Eine allmähliche Sehverschlechterung im Alter gründet meist auf der altersbedingten Trübung der Linse (Grauer Star). Sollte der Optiker aufgrund dieser Linsentrübung trotz Anpassung und Optimierung der Brille keine ausreichende Verbesserung der Sehleistung erzielen, kann dies meist nur operativ erreicht werden. Augentropfen oder Laserbehandlungen helfen in diesen Fällen nicht. Selbstverständlich sollten vor einer Operation andere mögliche Ursachen für die Sehminderung ausgeschlossen werden.

 

Wir führen die Graue Star Operation mit dem bewährten Verfahren der Phakoemulsifikation durch, d.h. die Linse wird mittels Ultraschallverflüssigung im Auge zerkleinert und gleichzeitig abgesaugt. Wir implantieren Einstärkenlinsen aber auch Sonderlinsen (torische oder multifokale Linsen) bei Wunsch nach Brillenfreiheit, auch ohne Vorliegen von Grauem Star. Das OP-Team bietet Ihnen eine jahrelange Erfahrung auf höchstem Niveau.

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4. Was muss ich zur Operation mitbringen?

Im Vorgespräch wurden Sie von den Ärzten zum jeweiligen Eingriff aufgeklärt. Wir bitten Sie, den Aufklärungsbogen am OP-Tag ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Vor einer geplanten Grauen Star Operation ist zusätzlich eine Bescheinigung der OP-Fähigkeit durch den Hausarzt notwendig. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in Ihrer OP-Mappe (gelber Zettel und Überweisungsschein). Wir bitten Sie, diese von Ihrem Hausarzt ausfüllen zu lassen. Dabei sollten die Befunde nicht älter als 3 Monate sein.

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5. Wie muss ich mich nach einer Augenoperation verhalten?

Sie sollten sich möglichst körperlich etwas schonen und ein Verunreinigen der Augen mit Schutz, Staub und Seife vermeiden. Nach Eingriffen an den Lidern kann es zu Nachblutungen oder Entzündungen kommen. Sollten Sie eine plötzliche Sehverschlechterung bemerken oder starke Schmerzen auftreten, wenden Sie sich an unsere Praxis oder den augenärztlichen Notdienst.

 Notfall

 

Medikamente und Maßnahmen zur Unterstützung der Wundheilung sind nicht immer notwendig und werden Ihnen nach Operation individuell verschrieben bzw. erläutert.

 

In der Regel werden Augentropfen nach Operationen des Grauen Stares 3-4 Wochen angewendet.

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6. Bekomme ich nach der Operation eine Arbeitsunfähigkeitserklärung (AU)?

Ob und wie bald Sie nach einer Operation am Auge wieder arbeiten können, hängt von der Art der Operation, dem Heilungsverlauf und Ihrer Tätigkeit ab. Dies wird individuell vom behandelnden Arzt festgelegt. Nach einem kosmetischen oder refraktiven Eingriff ohne medizinische Indikation (Selbstzahlerleistung), können wir keine AU ausstellen.

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7. Wie lange hält die neue Kunstlinse im Auge?

Im Regelfall bleibt die Kunstlinse klar und lebenslang im Auge. In sehr seltenen Fällen kann diese eintrüben oder auch verrutschen, sodass eine Nachjustierung oder ein Linsentausch nötig werden. Der sogenannte „Nachstar“ – eine Trübung der natürlichen Linsenkapsel, in der die Kunstlinse steckt – kann mit einem Laser innerhalb weniger Minuten behandelt werden.

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8. Ich habe eine Makulaerkrankung, die mit Medikamenten, welche direkt ins Auge gegeben werden, behandelt wird. Wie viele Spritzen brauche ich und übernimmt die Kosten meine Krankenkasse?

Ein Makulaödem kann aufgrund einer altersbedingten Degeneration oder z.B. eines Diabetes entstehen. Dies sind chronische Erkrankungen und nicht heilbar. Daher ist oft auch die Behandlung der betroffenen Augen über einen längeren Zeitraum notwendig. Es ist sehr individuell und nicht vorhersehbar, mit wie vielen Spritzen und über welchen Zeitraum therapiert werden muss. Die Behandlungsdauer und -intervalle werden bei jedem Patienten befundabhängig festgelegt. Dazu wird regelmäßig die Überprüfung der Sehleistung und eine Bildgebung der Netzhaut (OCT) durchgeführt. Die meisten Kassen übernehmen mittlerweile die Kosten für Therapie und Kontrolluntersuchungen.

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9. Darf ich nach meiner Behandlung Auto fahren?

Für Untersuchungen des hinteren Augenabschnitts und der Netzhaut ist eine weite Pupille notwendig. Die Wirkung der Augentropfen hält meist 3-4 Stunden an und hat eine Fahruntauglichkeit zur Folge. Patienten die sich zum Checkup bei Makuladegeneration, Diabetes und Bluthochdruck oder zur Vorbereitung einer Grauen Star Operation vorstellen, sollten daher nicht selbst mit dem Auto fahren. Bei einer akuten Sehverschlechterung und Symptomen einer Glaskörperabhebung (Lichtblitze, Rußregen, „Schwarze Punkte/Schlierensehen“) ist oft auch eine Pupillenerweiterung notwendig.

 

Auch bei Operationen am Auge sollten Sie nach Möglichkeit eine Begleitperson/Abholer organisieren. Für Patienten, die keine Abholmöglichkeit haben, bieten wir am OP-Tag unseren Shuttle-Service an.

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10. Wie lange darf ich mit weit gestellter Pupille nicht selbst Auto fahren?

Die Wirkung der Augentropfen hält meist 3-4 Stunden an.

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11. Wo kann ich parken?

In unserer Tagesklinik am Packhof stehen öffentliche Parkplätze an der Straße (mit Parkscheibe für 2 h) zur Verfügung. Auf Wunsch erhalten Sie an der Patientenanmeldung auch eine Parkkarte. Diese sind allerdings nur limitiert verfügbar. Die Parkplätze befinden sich unweit gegenüber der Praxis.

 

In unserer Zweigpraxis in Lehnin können Sie kostenfrei auf dem Parkplatz am Eingang des Klostergeländes parken. Es gibt auch einen Behindertenparkplatz direkt neben dem Praxiseingang. Beide Praxen haben einen behindertengerechten Zugang.

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12. Muss ich die Behandlung bezahlen?

Es gibt eine Reihe medizinisch sinnvoller Untersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden, sog. IGEL-Leistungen. Unsere Ärzte und Mitarbeiter können Sie dazu gern beraten. Die Kosten für Vorsorgen, kosmetische Operationen und refraktive Eingriffe bei Wunsch nach Brillenfreiheit werden meist auch nicht von den Kassen übernommen.

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13. Wie kann ich bei Ihnen bezahlen.

Sie können in bar bezahlen oder erhalten eine Rechnung, die Sie überweisen. EC/Visa-Zahlung ist in unseren Praxen nicht möglich.

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14. Behandeln Sie auch Kinder?

Die Diagnostik und Behandlung von Fehlsichtigkeiten und Schielen bei Kindern erfolgt hauptsächlich in unserer Sehschule in Brandenburg. Unsere Orthoptistin bietet Ihnen und Ihren Kindern eine Spezialsprechstunde an.

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15. Bieten Sie kosmetische Eingriffe an?

Das Repertoire unserer kosmetischen Eingriffe reicht von Operationen bei Schlupflidern bis hin zu Entfernung gutartiger Hauttumore, Leberflecke oder Xanthelasmen (Fetteinlagerungen in den Lidern). Die Eingriffe werden meist lasergestützt durchgeführt, wodurch das Blutungsrisiko vermindert und die Wundheilung verbessert wird. Wir beraten Sie dazu gern.

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16. Bieten Sie refraktive Eingriffe an (Wunsch nach Brillenfreiheit)?

Zur Behandlung einer höheren Fehlsichtigkeit kann eine zusätzliche Kunstlinse vor die natürliche Linse ins Auge implantiert werden (add on-Linse). Das Prinzip dabei ist, das Brillenglas ins Auge zu verlagern. Wir implantieren weiterhin Sonderlinsen, die eine Hornhautverkrümmung ausgleichen (torische Linsen) und/oder ein scharfes Sehen in verschiedenen Distanzen (multifokale Linsen) ermöglichen, dies meist im Rahmen einer Grauen Star Operation.

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